Stellungnahme von Hubject zur Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Beiträgen für die AFIR-Überprüfung

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4. Mai 2026

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Wir bei Hubject begrüßen die Überprüfung der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) und erkennen ihr erhebliches Potenzial an, die Interoperabilität deutlich zu verbessern und das Wachstum des eMobilität zu fördern. Als Reaktion auf die in der Aufforderung zur Stellungnahme zur Überprüfung der AFIR dargelegten Maßnahmen schlagen wir mehrere wichtige Überlegungen vor, um die Wirksamkeit und Klarheit der Verordnung sicherzustellen:

1) Verbesserung der Benutzererfahrung durch faire und transparente Preise:

  • Mehr Klarheit bei den Preisbestimmungen der AFIR: Die AFIR hat eine solide Grundlage für Preistransparenz und vielfältige Zahlungsoptionen geschaffen. Die Europäische Kommission sollte diesen Rahmen beibehalten und dessen einheitliche Durchsetzung in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. In diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, wenn die EU-Kommission weitere Klarstellungen zu den Preisbestimmungen in Artikel 5 der AFIR vornehmen könnte. Zwar schreibt die Verordnung vor, dass die Preise für öffentlich zugängliche Ladestationen „angemessen, leicht und klar vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend“ sein müssen, doch führt das Fehlen konkreter Messgrößen oder Definitionen zu Unklarheiten und einer uneinheitlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten und den betroffenen Unternehmen. Wir schlagen vor, unverbindliche EU-Leitlinien oder weitere Klarstellungen in Form von Fragen und Antworten aufzunehmen, um nationalen Behörden und Akteuren der Branche dabei zu helfen, zulässige Preisunterschiede einheitlich zu bewerten. Gleichzeitig halten wir es für entscheidend, dass die überarbeitete AFIR einen ausgewogenen Ansatz bei der Preisgestaltung beibehält und übermäßig präskriptive gesetzliche Bestimmungen vermeidet, die den Markt verzerren, Innovationen behindern und Investitionen verringern könnten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass wesentliche Aspekte der Preisgestaltung bereits durch ergänzende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind, wie z. B. Verbraucherrechte und Wettbewerbsregeln (z. B. Richtlinie (EU) 2019/2161), die in Ergänzung zur AFIR berücksichtigt werden sollten, um Marktverzerrungen zu verhindern.

  • Klärung der Rolle von eRoaming-Plattformen: Die Preise für das Laden von Elektrofahrzeugen müssen als Ergebnis einer komplexen und vernetzten Wertschöpfungskette verstanden werden – einer Kette, die Zugänglichkeit, Zuverlässigkeit und fairen Wettbewerb in der wachsenden Ladeinfrastruktur Europas gewährleistet. Im Gegensatz zum Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz umfasst das öffentliche Laden von Elektrofahrzeugen ein vielschichtiges Ökosystem aus Akteuren und Systemen, das weit über die reine Stromversorgung hinausgeht. Wir halten es für unerlässlich zu betonen, dass eRoaming-Plattformen ausschließlich als Vermittler fungieren, die eine sichere und standardisierte Kommunikation zwischen Ladestationsbetreibern und eMobilität ermöglichen, und nicht an der Preisgestaltung beteiligt sind. eRoaming-Plattformen wie Hubject dienen als zentrale Knotenpunkte, die den Betriebsprozess vereinfachen, indem sie es mehreren Parteien ermöglichen, über eine einzige Schnittstelle miteinander zu kommunizieren, und so die Skalierbarkeit und Benutzerfreundlichkeit verbessern. Durch die Rationalisierung dieser Interaktionen und die Gewährleistung nahtloser Interoperabilität schaffen eRoaming-Plattformen einen erheblichen Mehrwert, indem sie die Komplexität reduzieren, die Effizienz verbessern und das Wachstum im eMobilität vorantreiben. Ihre Rolle besteht darin, die technische Infrastruktur bereitzustellen, die Transparenz und Interoperabilität unterstützt, wobei sichergestellt wird, dass Preisentscheidungen vollständig unter der Kontrolle der Marktakteure bleiben. Zwar wurden Roaming-Gebühren zeitweise als ein Faktor identifiziert, der die Ladepreise antreibt, doch ist ihr tatsächlicher Kostenanteil im Vergleich zu den umfassenderen Infrastruktur- und Betriebskosten innerhalb des E-Mobilitäts-Ökosystems minimal. In der komplexen und fragmentierten Wertschöpfungskette, die die Preisstruktur bestimmt, fügen eRoaming-Plattformen standardisierte Gebühren für Authentifizierung, Datenaustausch, Clearing und Abrechnung hinzu, die sich auf etwa 1–2 % der gesamten Ladekosten belaufen.

  • Preistransparenz nach dem „Digital-First“-Prinzip: Wir befürworten nachdrücklich das Prinzip der „Digital-First“-Transparenz, das für die Verbesserung des Nutzererlebnisses von entscheidender Bedeutung ist. Zwar schreibt die Verordnung vor, dass Nutzer vor dem Laden Zugang zu relevanten Preisinformationen haben müssen, doch sind diese Informationen nicht immer über alle Schnittstellen – sowohl physische als auch digitale – verfügbar. Um dem entgegenzuwirken, sind wir der Ansicht, dass Preisinformationen über verschiedene Kanäle leicht zugänglich sein sollten: mobile Apps, Ladegerät-Displays und, soweit möglich, bordeigene Systeme. Dies würde es den Nutzern ermöglichen, vor Beginn eines Ladevorgangs fundierte Entscheidungen zu treffen und Optionen zu vergleichen, wodurch sichergestellt wird, dass sie sich der anfallenden Kosten voll bewusst sind.

2) Förderung einer nahtlosen Interoperabilität durch technische Standards und Protokolle:

Die tiefgreifenden Veränderungen in den Bereichen eMobilität Energie – durch intelligentes und bidirektionales Laden, die Einbindung erneuerbarer Energien sowie die Dezentralisierung des Stromnetzes – bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Wir empfehlen der Kommission, eine verstärkte branchenübergreifende Koordinierung und Interoperabilität zu fördern, um diese komplexen Veränderungen zu bewältigen und die Integration der eMobilität das gesamte Energiesystem sicherzustellen.

  • Förderung von Abonnementmodellen und eRoaming: Um die in AFIR angestrebte vollständige Interoperabilität zu erreichen, empfehlen wir, dass sich die überarbeitete Verordnung darauf konzentriert, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Ad-hoc-Zahlungen und Abonnementmodellen zu schaffen. Während der Schwerpunkt der Interoperabilität bislang vor allem auf Ad-hoc-Zahlungen lag, sind wir der Ansicht, dass sich die Interoperabilität auch auf Abonnementmodelle und eRoaming erstrecken sollte. Abonnementmodelle bieten erweiterte Funktionen wie dynamische Preisgestaltung, intelligentes Laden, Reservierungssysteme und die Möglichkeit, mehrere Nutzer unter einem einzigen Konto zu verwalten – Funktionen, die mit Ad-hoc-Zahlungsmethoden nicht möglich sind. Ein weiterer wesentlicher Vorteil wäre die Vereinfachung der Abrechnungsprozesse und die konsolidierte Rechnungsstellung, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und den Komfort für die Nutzer erhöhen würde. Darüber hinaus ermöglichen sie eRoaming und erleichtern so das nahtlose Laden über verschiedene Netzwerke hinweg, ohne dass mehrere Verträge oder Apps erforderlich sind. Auf der Grundlage von AFIR Anhang II, Punkt 2.3, empfehlen wir der Kommission, interoperable Kommunikationsstandards (z. B. OCPI) vorzuschreiben, um ein nahtloses, barrierefreies und benutzerfreundliches Ladeerlebnis für Elektrofahrzeuge zu gewährleisten.

  • Eine zeitnahe und effiziente Umsetzung der Norm ISO 15118-20 ermöglichen: Die Umsetzung der Norm ISO 15118-20 unterstützt die Entwicklung von Mehrwertdiensten wie intelligentes und bidirektionales Laden, Plug&Charge und kabelloses Laden. Diese Dienste sind unerlässlich, um das Nutzererlebnis zu optimieren und die Effizienz der Ladevorgänge zu steigern. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, die Norm ISO 15118-20 ab Januar 2027 in Übereinstimmung mit den delegierten Rechtsakten der AFIR umzusetzen, um zusätzliche Unsicherheiten oder Verzögerungen zu vermeiden. Wir empfehlen der Kommission, der Umsetzung der ISO 15118-20 und spezifischen Anwendungsfällen Priorität einzuräumen, da dies entscheidend ist, um einen nahtlosen Datenaustausch und die Interoperabilität zwischen Mobilitäts- und Energieökosystemen zu ermöglichen. Darüber hinaus empfehlen wir der Kommission, klare Leitlinien dazu bereitzustellen, wie die Konformität in der Praxis nachgewiesen und überprüft wird. Dabei sollte der Schwerpunkt auf der Definition der spezifischen Anwendungsfälle sowie auf Tests, Verifizierung und Zertifizierung liegen, da diese Prozesse unerlässlich sind, um eine korrekte Umsetzung der ISO 15118-20 sicherzustellen. Während bestimmte technische Elemente im Zusammenhang mit der Umsetzung der ISO 15118-20, wie beispielsweise Rahmenwerke für Konformitäts- und Leistungstests, noch in der Entwicklung sind, schließt Hubject diese Lücken bereits jetzt. In unserer speziellen Hubject-Testanlage bieten wir Tests an, die speziell auf diesen Standard zugeschnitten sind. Unsere Testanlage spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Fähigkeit der Branche zur Erfüllung der Anforderungen der ISO 15118-20 zu beschleunigen, und unterstützt Hersteller dabei, den Übergang zu einem voll ausgereiften Ökosystem zu bewältigen. Auf diese Weise tragen wir dazu bei, eine robustere und zuverlässigere Grundlage für den breiteren Markt zu schaffen. Wir unterstützen zudem voll und ganz den Aufbau eines europäischen Test-Ökosystems, das Regulierungsbehörden, Normungsgremien und Testanlagen miteinander verbindet und so eine effektive Einhaltung der Verordnung ermöglicht.

  • Der Beitrag von Hubject zu einem sicheren, interoperablen EU-PKI-Ökosystem: Wir bei Hubject engagieren uns aktiv in der STF-Expertengruppe zur Umsetzung der Governance und Architektur für das EU-PKI-Ökosystem für eMobilität, wobei Plug & Charge als primärer Anwendungsfall dient. Für Plug&Charge gewährleistet ISO 15118-20 eine robuste Datenverschlüsselung und sichere Kommunikation, die für den Schutz von Nutzerdaten und die Gewährleistung des Vertrauens in das System unerlässlich sind. Als neutrale Plattform setzt sich Hubject dafür ein, die Interoperabilität im gesamten eMobilität zu fördern. Wir unterstützen voll und ganz den Fokus der Kommission auf die Schaffung eines vertrauenswürdigen, sicheren und interoperablen PKI-Ökosystems, das vollständig auf AFIR abgestimmt ist. Wir empfehlen der Kommission, eine Beschleunigung des Entwicklungszeitplans in Betracht zu ziehen, um die rechtzeitige Umsetzung von Plug & Charge und intelligenten Ladelösungen sicherzustellen. Darüber hinaus mangelt es in AFIR an Klarheit darüber, wie Plug & Charge auf Basis von ISO 15118 und Autocharge (auf MAC-Adressen basierend) parallel gehandhabt werden sollen. Gemäß den delegierten Rechtsakten der AFIR müssen alle öffentlich zugänglichen Ladestationen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2027 installiert oder renoviert werden, automatische Authentifizierungs- und Autorisierungsdienste wie Plug & Charge in Übereinstimmung mit ISO 15118-2 und ISO 15118-20 anbieten. Bestehende öffentlich zugängliche Ladestationen, die andere automatische Authentifizierungs- und Autorisierungslösungen als Plug&Charge auf Basis von ISO 15118-2 und ISO 15118-20 anbieten, dürfen dies bis zum vollständigen Marktumstieg weiterhin tun. Viele Branchenakteure sind jedoch der Ansicht, dass der Einsatz von Autocharge auch nach Januar 2027 weiterhin möglich ist. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass ein Ladestationsbetreiber (CPO), der beide Technologien implementiert und gleichzeitig aktiviert hat, bei Endkunden Verwirrung stiften kann, da der Kunde höchstwahrscheinlich den EV-fähigen Plug&Charge-Vertrag und nicht Autocharge erwartet. Es ist unerlässlich, klar zu definieren, wann Plug&Charge obligatorisch ist und wann oder ob Autocharge weiterhin akzeptabel bleibt.

  • Schaffung kohärenter Rechtsrahmen für die Umsetzung der ISO 15118-20: Die erfolgreiche Umsetzung der ISO 15118-20 erfordert eine systemweite Koordination – von der Ladeinfrastruktur über die Fahrzeughersteller bis hin zu den Energieversorgern und Regulierungsbehörden. Gemäß den delegierten Rechtsakten der AFIR werden OEMs dazu angehalten, die Norm ISO 15118-20 in die Konstruktion und Fertigung neuer Elektrofahrzeuge zu integrieren, wobei die Möglichkeit besteht, bestehende Modelle von ISO 15118-2 auf ISO 15118-20 umzurüsten, sofern dies technisch machbar ist. Darüber hinaus führt Artikel 2 des „Automotive Omnibus“ eine Änderung von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/858 ein, wonach die Kommission ermächtigt ist, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um technische Anforderungen für PEVs und OVC-HEVs festzulegen, die Interoperabilität mit der Ladeinfrastruktur und den Stromnetzen sicherzustellen und intelligentes sowie bidirektionales Laden zu unterstützen. Daher empfehlen wir der Kommission, die Kohärenz der Rechtsrahmen für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sicherzustellen, um die Umsetzung der ISO 15118-20 zu unterstützen und so Flexibilität auf der Nachfrageseite sowie intelligentes und bidirektionales Laden zu ermöglichen.

3) Beschleunigung des Ausbaus der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur:

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für leichte Nutzfahrzeuge: Die Mitgliedstaaten haben ihre Ziele für leichte Nutzfahrzeuge erfolgreich erreicht oder sogar übertroffen, was die Wirksamkeit der AFIR bei der Förderung des Infrastrukturausbaus belegt. Während die Zahl der Ladepunkte mit den Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen Schritt hält, wächst die installierte Leistungskapazität doppelt so schnell. Wir empfehlen daher, dass die Europäische Kommission die aktuellen Ziele für die Ladeinfrastruktur für leichte Nutzfahrzeuge beibehält, da sie sich als wirksam erwiesen haben, um den Übergang zur Elektromobilität zu beschleunigen und sicherzustellen, dass die Infrastruktur mit der wachsenden Nachfrage Schritt hält.

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Schwerlastfahrzeuge: Die Situation bei Schwerlastfahrzeugen bringt andere Herausforderungen mit sich. Um die CO₂-Reduktionsziele für dieses Segment zu erreichen, ist ein nachhaltiges Geschäftsmodell für Investoren erforderlich, das den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherstellt. Um diesen Übergang zu unterstützen und die Marktumstellung zu erleichtern, empfehlen wir der Europäischen Kommission, die in Artikel 4 der AFIR festgelegten Ziele durch einen Investitionsrahmen zu ergänzen, der darauf ausgelegt ist, Kapital anzuziehen. Ein solcher Rahmen würde den proaktiven Ausbau der Infrastruktur für Schwerlastfahrzeuge fördern und dazu beitragen, die Verfügbarkeit ausreichender Ladepunkte zu gewährleisten, um deren spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

Veröffentlicht
4. Mai 2026

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